Aufenthaltsorte












Rodelbahnnutzer und ihre Angehörigen können sehr unterschiedliche Aufenthaltsorte nutzen. Besuschergruppen, die nicht die Rodelbahn nutzen sind nur erwünscht, wenn die Leiter eine Gebühr von 1 ? pro Besucher für die Nutzung der Infrastruktur - Tische und Bänke, Toiletten- an den Betreiber der Gaststätte zahlen. Andernfalls werden Sie vom Gelände verwiesen.
